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   VGH Bayern, 29.08.2011 - 8 CE 11.1899   

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https://dejure.org/2011,23164
VGH Bayern, 29.08.2011 - 8 CE 11.1899 (https://dejure.org/2011,23164)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.08.2011 - 8 CE 11.1899 (https://dejure.org/2011,23164)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. August 2011 - 8 CE 11.1899 (https://dejure.org/2011,23164)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Folgenbeseitigungsanspruch; Straßenbaulast; Anliegergebrauch; Recht auf bestimmte Gehsteigbreite

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgenbeseitigungsanspruch auf Zurückversetzung eines Gehwegs auf der Südseite einer Straße in den früheren breiteren Zustand durch Gewährung des Anliegergebrauchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Folgenbeseitigungsanspruch auf Zurückversetzung eines Gehwegs auf der Südseite einer Straße in den früheren breiteren Zustand durch Gewährung des Anliegergebrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2011 - 8 CE 11.1899
    Als Anspruchsgrundlage für ein solches Begehren, den jetzigen Gehweg zu beseitigen und den früheren Zustand wiederherzustellen, käme der bundes- oder landesgesetzlich nicht ausdrücklich geregelte, aber durch Richterrecht geprägte Folgenbeseitigungsanspruch in Betracht (vgl. BVerwG vom 26.8.1993 BVerwGE 94, 100/103 m.w.N.).

    Der Folgenbeseitigungsanspruch setzt voraus, dass ein hoheitlicher Eingriff vorliegt, der ein subjektives Recht des Betroffenen verletzt, so dass dadurch ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen wird (vgl. BVerwG vom 26.8.1993 BVerwGE 94, 100/104).

  • VGH Bayern, 04.08.1998 - 8 B 97.62
    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2011 - 8 CE 11.1899
    Für Folgenbeseitigungsansprüche aufgrund hoheitlicher Eingriffe im Zusammenhang mit dem Bau, der Änderung oder der Unterhaltung von Straßen im Sinne des Art. 3 BayStrWG einschließlich deren Bestandteile (Art. 2 BayStrWG) sind deshalb als Grundlagen dieses Rechtsinstituts vor allem die Art. 3 Abs. 1, Art. 101 und Art. 103 Abs. 1 BV (Rechtsstaatsprinzip, Handlungsfreiheit, Eigentumsgewährleistung) heranzuziehen (vgl. BayVGH vom 4.8.1998 BayVBl 1999, 436/437).

    Dieses Begehren ist im Hauptsacheverfahren mit der einfachen Leistungsklage, im vorläufigen Rechtsschutz mit dem Antrag nach § 123 VwGO zu verfolgen (vgl. BayVGH vom 4.8.1998 BayVBl 1999, 436/437).

  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356

    Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt

    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2011 - 8 CE 11.1899
    Ein Anspruch auf eine optimale Erschließung ist dem Institut des Anliegergebrauchs überhaupt fremd (vgl. BayVGH vom 15.3.2006 BayVBl 2007, 45/47).
  • VGH Bayern, 06.04.2004 - 8 CE 04.464

    Kein Anspruch des Wohnanliegers eines Feldwegs auf unentgeltliche Schneeräumung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2011 - 8 CE 11.1899
    Auf Art. 9 Abs. 1 BayStrWG kann der Antragsteller seinen Anspruch jedenfalls nicht stützen, denn diese Vorschrift über die Straßenbaulast begründet grundsätzlich nur eine im öffentlichen Interesse bestehende Verpflichtung zum Bau und Unterhalt von Straßen (vgl. BayVGH vom 6.4.2004 BayVBl 2005, 23; Edhofer/Willmitzer, BayStrWG, 13. Aufl. 2010, RdNr. 2 zu Art. 9).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 999/07

    Vereinheitlichung des Rechts der Versicherungsvermittlung verletzt bisherige

    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2011 - 8 CE 11.1899
    Der Gleichheitssatz wird durch ein behördliches Handeln oder Unterlassen verletzt, wenn dadurch ohne sachlich rechtfertigenden Grund wesentlich Gleiches ungleich oder in entscheidenden Punkten Ungleiches gleich behandelt wird (vgl. BVerwG vom 8.5.2007 NJW 2007, 2537).
  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 11 CE 11.1571

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Sperrung eines schmalen Gehwegs)

    Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2011 - 8 CE 11.1899
    Unter dem 4. August 2011 hat der 11. Senat im Verfahren Az. 11 CE 11.1571 das Begehren des Antragstellers, die Benutzung des fraglichen, von ihm als "Schrammbord" bezeichneten Abschnitts des Gehwegs entweder durch Verkehrsschilder oder durch Verkehrseinrichtungen zu untersagen, zurückgewiesen und das Verfahren, soweit Gegenstand die Wiederherstellung des früheren Zustands des südlichen Gehwegs an der Straße "..." sei, an den 8. Senat abgegeben.
  • VG München, 27.05.2014 - M 23 K 14.1384

    Metallbügel entlang Grünstreifen; Beseitigungsanspruch eines Anliegers

    Denn die Vorschrift über die Straßenbaulast begründet grundsätzlich nur eine im öffentlichen Interesse bestehende Verpflichtung zum Bau und Unterhalt von Straßen (vgl. BayVGH, B.v. 29.8.2011 - 8 CE 11.1899 - juris Rn.12; B.v. 12.1.2010 - 8 CE 09.2582 - juris Rn. 11; B.v. 6.4.2004 - 8 CE 04.464 - juris Rn. 4; Zeitler, BayStrWG, Stand Okt. 2013, Art. 9 Rn. 4b; Edhofer/Willmitzer, BayStrWG, 14. Aufl. 2013, Art. 9 Rn. 2).

    Auch daraus lässt sich schließen, dass mit Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG keine subjektive Rechtsposition zugunsten Dritter begründet werden sollte (BayVGH, B.v. 29.8.2011, a.a.O.; B.v. 12.1.2010, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.10.2014 - 8 ZB 12.1938

    Wirksamkeit der Widmung einer Straße

    Auch die im öffentlichen Interesse bestehenden Verpflichtungen des Straßenbaulastträgers nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG begründen - ungeachtet dessen, dass es sich bei der H...straße gerade um keinen wirksam gewidmeten öffentlichen Weg handelt - nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für Dritte ohnedies schon im Ansatz kein subjektives Recht auf Unterhaltung des öffentlichen Wegs (vgl. nur BayVGH, B.v. 29.8.2011 - 8 CE 11.1899 - juris Rn. 12 m.w.N.; Häußler in Zeitler, BayStrWG, Art. 9 Rn. 4 b m.w.N.).
  • VG München, 11.02.2015 - M 2 E 15.354

    Straßen- und Wegerecht; Folgenbeseitigungsanspruch; Unterlassungsanspruch;

    Er wird nach der neueren Rechtsprechung aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip sowie den Grundrechten hergeleitet (vgl. BayVGH, B. v. 29.8.2011 - 8 CE 11.1899 - juris Rn. 9 m.w.N.; BayVGH, U. v. 4.8.1998 - 8 B 97.62 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG München, 23.06.2017 - M 2 K 16.5416

    Anspruch auf Wiederherstellung eines Weges

    Indes begründet die Straßenbaulast im Sinne des Art. 9 Abs. 1 BayStrWG nach ständiger Rechtsprechung nur eine im öffentlichen Interesse bestehende Verpflichtung zum Bau und Unterhalt von Straßen, hingegen kein subjektives Recht Dritter auf Herstellung oder Unterhaltung einer öffentlichen Straße (BayVGH, B. v. 29.8.2011 - 8 CE 11.1899 - juris Rn. 12.; BayVGH, B. v. 12.1.2010 - 8 CE 09.2582 - juris Rn. 11; Häußler in Zeitler, a.a.O., Art. 9 Rn. 4 b m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 CE 11.1955

    Rechtskräftige Entscheidung über eine Beschwerde; sich hierauf beziehende

    Eine den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof ... betreffende Ablehnungserklärung enthält außerdem ein ebenfalls vom 22. August 2011 stammendes Schreiben des Antragstellers, das er in der vor dem 8. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs anhängigen Verwaltungsstreitsache 8 CE 11.1899 eingereicht und das er der an den 11. Senat gerichteten Zuschrift vom gleichen Tag beigefügt hat.
  • VGH Bayern, 31.08.2011 - 11 CE 11.1955

    Anhörungsrüge; fehlende Darlegung einer möglichen Verletzung des rechtlichen

    Dahingehende Darlegungen enthalten weder das Schreiben des Antragstellers vom 17. August 2011, mit dem die Anhörungsrüge erhoben wurde, noch seine Zuschriften vom 22. und 26. August 2011 und die darin in Bezug genommenen, das Verfahren 8 CE 11.1899 betreffenden Schriftsätze vom jeweils gleichen Tag.
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